Beim Umzug Schaden am Umzugsgut - Wer haftet dafür
Bei einem Umzug gibt es viel zu tun und natürlich möchte man, dass der Umzug nicht nur schnell, sondern auch reibungslos abläuft. Und ganz besonders, möchte man Schäden vermeiden, die an Möbeln, Inventar und mehr, erfolgen könnten. Denn gerade wenn man die Freunde und Familie um Hilfe bittet, wird man sich ein Missgeschick nicht ersetzen lassen, da man die Hilfe wollte. Und bei Leuten, die keine Ahnung von einem Umzug haben, kann es auch zu kleinen Unfällen kommen. Und somit kommt sehr oft die Frage auf, wer denn haftet, wenn es nicht die Freunde sind. Man kann klar sagen, dass das Risiko bei der Person liegt, die umziehen möchte. Es geht um Freundschaftsdienste, wo selbst ein Richter nicht viel unternehmen wird. Man kann die Helfer nur dann verantwortlich für einen Schaden machen, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Möchte man dies wirklich seinen Freunden vorwerfen, wenn man um ihre Hilfe gebeten hat? Natürlich nicht! Aber man muss bedenken, dass wirklich viele unbeabsichtigte Schäden geschehen können.
So können zwei Personen einen Schrank die Treppe heruntertragen und mit einer Schrankecke die Wand beschädigen. Dieses muss man dann dem Vermieter melden und den Schaden erstatten! Jemand kann versuchen, die Waschmaschine abzuklemmen, hat aber nicht bedacht, dass noch Wasser in der Maschine sein kann und dieses Wasser läuft nun aus und verdreckt den Boden! Das sind nur einige Beispiele, die man immer weiter ausreizen könnte. Wer schon einmal einen Umzug mit Freunden unternommen hat, der weiß, dass immer etwas passieren kann!
Umzugsfirma haftet beim Umzug für 620 Euro pro Kubikmeter
Anders ist es, wenn man sich an einen Fachmann für den Umzug wendet. Ein Umzugsunternehmen bietet einen guten und schnellen Umzug, also absolut reibungslos und auch ohne Schäden. Bei einem Unternehmen, was den ganzen Tag nichts anderes tut, weiß jeder Helfer genau, wo und wie er anzupacken hat. Aber für den Fall der Fälle, ist der Hausrat über das Umzugsunternehmen versichert. Es gibt sogar einen Paragraphen dafür, nämlich § 451e HGB, dieser besagt, dass jede Spedition für alle Schäden und Verluste haften muss, von der Übernahme über den Transport bis zur Auslieferung der Fracht. Dabei muss das Unternehmen anbieten, 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen zu veranschlagen. Bevor man ein Umzugsunternehmen engagiert, sollte man sich davon auf jeden Fall vergewissern. Aber aufgepasst: Wenn sich das Umzugsgut schon vor dem Umzug in einem mangelhaften Zustand befindet, so dass zum Beispiel ein Schrank nicht bewegt werden kann, ohne dass er schon von alleine auseinanderfällt, kann man die Spedition nicht haftbar machen. Und wenn man sich an ein Umzugsunternehmen wendet, ist man auch dazu verpflichtet, seine Sachen sehr sorgfältig zu verpacken, damit diesen nichts passieren kann. Wenn man auch dies der Spedition überlässt, ist man für die Übernahme der Schäden auf der ganz sicheren Seite, obwohl es nicht wirklich zu Schäden kommen wird. Denn ein Umzugsunternehmen kennt den Job und führt ihn auch sorgfältig aus. Aber da man bei Privatumzügen eben diese Gewissheit nicht hat, auch wenn niemand einen Schaden verursachen möchte, sollte man lieber den Fachmann für den Umzug einsetzen.