Hier kommt die schlechte Nachricht für alle Menschen, die einen Umzug vor sich haben. Den Sonderurlaub bei Umzug gibt es gesetzlich nicht. Es gibt keinerlei Anspruch laut Bundesurlaubsgesetz oder auch Bürgerlichem Gesetzbuch.
Das heißt, der Arbeitgeber muss angesprochen werden. Viele Arbeitgeber machen eine Ausnahme und bieten doch diesen besonderen Sonderurlaub bei Umzug. Andere Firmen weigern sich und würden nur dem Sonderurlaub zustimmen, wenn es um einen betrieblich bedingten Umzug geht. Denn dann wieder, besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub. Wer also versetzt worden ist oder von selbst an einem anderen Standpunkt des Unternehmens zieht, bekommt auf jeden Fall seinen Sonderurlaub genehmigt.