KFZ Ummeldung nach dem Umzug
Sie sind gerade umgezogen und haben sich bereits beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, dann sollten Sie dies auch unbedingt mit Ihrem Fahrzeug tun. Denn die KFZ-Ummeldung nach dem Umzug ist Pflicht für jeden Bundesbürger. Dies hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Hier steht, dass eine KFZ-Ummeldung zeitnah erfolgen muss (etwa vier Wochen nach dem Umzug). Ihre alten Kennzeichen dürfen Sie nach einer Gesetzesänderung seit dem 01.01.2015 behalten, auch wenn Sie in eine andere Stadt umziehen. Melden Sie Ihr Fahrzeug nicht zeitnah um, so droht Ihnen ein Bußgeld. Um lange Wartezeiten bei der Zulassungsstelle zu vermeiden, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für die KFZ-Ummeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle benötigen Sie unbedingt Ihren gültigen Personalausweis. Wenn Sie diesen nicht dabei haben, kann keine Ummeldung erfolgen. Zudem benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Ebenfalls erforderlich ist die eVB-Nummer. Dies ist die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, mit der Sie nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug versichert ist und Sie der Versicherungspflicht nachkommen. Sie erhalten diese Nummer von Ihrer Versicherung. Die gültigen HU- und AU-Bescheinigungen sind ebenfalls unerlässlich für die KFZ-Ummeldung nach dem Umzug.
Kfz-Zulassungsstelle - Berlin Lichtenberg
Adresse:
Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin
Tel: 030 90269 3300
Fax: 030 90269 3391
Öffnungszeiten
Montag 07:30-15:00 Uhr
Mittwoch 07:30-15:00 Uhr
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Donnerstag 07:30-15:00 Uhr
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