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Bei welchem Finanzamt muss ich meine Steuererklärung abgeben bei Umzug?finanzamtfinanzamt

Sie haben gerade Ihren Umzug hinter sich und fragen sich: Welches Finanzamt ist bei Umzug zuständig für mich – das neue örtliche Finanzamt oder das bei meinem alten Wohnsitz? Welche Adresse bei Steuererklärung nach Umzug nehme ich? Grundsätzlich sollten Sie informiert sein, welches Finanzamt für Sie zuständig ist. Schließlich ist die Einkommenssteuererklärung verpflichtend. Damit keine Fristen verstreichen, Ansprüche verfallen oder Ihnen sogar unnötige Kosten entstehen, informieren Sie sich rechtzeitig, welches Finanzamt nach Umzug für Sie zuständig ist.

Grundsatz zur örtlichen Zuständigkeit

Grundsätzlich gilt, es ist das Finanzamt für Sie zuständig, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung wohnen. Anders jedoch ist es, wenn Sie mehrere Wohnsitze haben. Dann hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung von Ihrem Familienstand ab. In diesem Fall gilt für Verheiratete oder Ledige folgendes:

Verheiratete: Innerhalb der Ehe ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Familie überwiegend aufhält – der Familienwohnsitz.

Ledige: Haben Sie mehrere Wohnsitze, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie sich hauptsächlich aufhalten.

Welches Finanzamt ist bei Umzug zuständig?

steuererklaerungOft herrscht Unsicherheit, bei welchem Finanzamt man seine Steuererklärung bei Umzug abgeben muss. Generell gilt: In dem Moment, indem das Finanzamt von Ihrem Umzug erfährt, wechselt die örtliche Zuständigkeit (§ 26 Abs. 1 AO). Falls Sie aus Versehen Ihre Steuererklärung trotz Umzug bei Ihrem bisherigen Finanzamt einreichen, wird dies das für Ihren Wohnsitz neu zuständige Finanzamt informieren. Das neue Finanzamt ist ab dem Moment für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung zuständig. Sie können jedoch auch einen Antrag stellen, dass ausnahmsweise noch das bisherige Finanzamt zuständig bleibt. Empfehlenswert ist dies, wenn ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid noch nicht abschließend bearbeitet ist. Ihr Ausnahmeantrag kann, muss aber nicht bewilligt werden.

 

Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Zuständigkeiten der Finanzämter. Die können Sie beispielsweise online anhand Ihrer Postleitzahl auf der Seite des Finanzamtes einsehen.