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Umzug mit ALG I oder IIAgentur fuer Arbeit in Berlin

Im Zuge eines Umzugs häufen sich leider auch immer die Kosten. Kosten, die Sie sonst nicht haben. Diese entstehen beispielsweise durch das Mieten eines Umzugswagens, bei der Beauftragung einer Umzugsfirma, bei der Beschaffung von Verpackungsmaterial, bei Renovierungsarbeiten und vieles mehr. Ganz gleich, ob Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen oder Ihren Umzug selber realisieren, es entstehen Ihnen immer Mehrkosten. Doch wer trägt diese Mehrkosten, wenn man Leistungsempfänger ist und ohnehin schon Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhält?

Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen sei es Hartz4 oder Arbeitslosengeld II, erhalten Sie im Falle eines Umzugs meistens auch hier finanzielle Hilfe. Erst Recht, wenn der Umzug Ihnen zu neuer Arbeit verhilft oder Ihnen dieser sogar von der Agentur für Arbeit nahegelegt wurde. Es gibt Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, damit Ihre Umzugskosten ganz oder zumindest teilweise übernommen werden.

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Welche Umzugskosten übernimmt das Jobcenter / Arbeitsamt?

Wann Sie Unterstützung bekommen und in welcher Höhe, dass entscheidet Ihr zuständiger Sachbearbeiter. Kontaktieren Sie Ihren Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit und vereinbaren Sie einen Termin. Dann erfahren Sie, ob Ihnen Unterstützung für Ihren Umzug zusteht oder nicht. Umzugskosten die möglicherweise übernommen werden, dürfen nicht ausarten und eine angemessene Höhe nicht überschreiten. Sie sollten der Notwendigkeit unterliegen.

Mögliche Umzugskosten durch:

  • Miete für den Umzugswagen
  • Umzugsunternehmen
  • Verpackungsmaterial
  • Handwerker (Malerarbeiten, Schönheitsreparaturen, etc.)
  • Notwendige Anschaffungen

Wie Sie Unterstützung bei Ihrem Umzug mit ALG I bekommen

In vielen Fällen übernimmt das Arbeitsamt einen Teil der Umzugskosten. Dafür erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitsagentur Ihren Umzug für notwendig hält und einstuft. Haben Sie also einen neuen Job in Aussicht, für den es erforderlich ist, dass Sie umziehen, so stehen die Chancen bei Bezug von ALG I ganz gut, dass die Agentur für Arbeit Ihre Umzugskosten in angemessener Höhe übernimmt.

Hier gilt es jedoch einiges zu beachten! Damit Ihre Leistungen nicht gekürzt werden oder Sie Ihren Leistungsanspruch sogar ganz verlieren, müssen Sie Ihren Umzug rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit ankündigen. Es ist ganz wichtig, dass Sie das Arbeitsamt vor dem Umzug informieren und Ihre neue Anschrift mitteilen. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Sie in jedem Fall erreichbar sind. Als ALG I Empfänger sind Sie arbeitssuchend und müssen dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie immer erreichbar sind. Zudem sind Sie verpflichtet der Agentur für Arbeit jeden Umzug zu melden.

Wichtig:

  • Kündigen Sie Ihren Umzug rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter an.
  • Teilen Sie der Agentur für Arbeit Ihre neue Anschrift VOR Ihrem Umzug mit.

Umzug mit ALG II (Hartz 4)

Bei einem Umzug mit ALG II (Hartz 4) ist es anderes. Hier müssen Sie sich vom Jobcenter ausnahmslos jeden Umzug genehmigen lassen, erst dann dürfen Sie umziehen. Andernfalls erhalten Sie keinerlei Unterstützung bei Ihren Umzugskosten. Es werden die Umzugskosten dann in voller Höhe übernommen, wenn von Seiten des Jobcenters ein Umzug in eine günstigere Wohnung gefordert wird. Es gibt natürlich auch andere Gründe für einen Umzug mit ALG II oder auch Hartz 4 genannt.

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Mögliche Gründe für eine Kostenübernahme:

  • Familienzuwachs
  • gesundheitliche Gründe
  • Kündigung durch Vermieter
  • mangelhafter Zustand der Wohnung (Feuchtigkeit, Schimmel, etc.)
  • Jobaussicht in einer anderen Stadt