Umzug: Diese Möglichkeiten gibt es für den Urlaub
Wer umziehen möchte, wäre natürlich froh, wenn er einige Tage Sonderurlaub einreichen könnte. Leider ist es in Deutschland so, dass man für den Umzug keine Freistellung bekommt und dafür seinen wohlverdienten Urlaub einreichen muss. Oder vielleicht doch nicht? Laut § 616 BGB steht einer Person eine Befreiung vom Dienst zu, wenn Sie aus persönlichen, unverschuldeten Gründen die Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Ein Ortswechsel wegen einer Versetzung, wäre auf jeden Fall eine solche Befreiung. Ansonsten hilft aber leider nur, den Arbeitsvertrag gründlich zu lesen, um zu sehen, ob dort etwas festgehalten wurde, was der Arbeitgeber vielleicht vergessen oder übersehen hat. Man kann sich natürlich auch vom Betriebsrat helfen lassen oder sich an die Personalabteilung wenden. Versuch macht klug, heißt es doch immer so schön und wer einfach schaut was geht, hat vielleicht trotzdem Glück.
Manchmal hilft das persönliche Gespräch für die besonderen Umzugstage
Vorab sollte man sich aber immer erst an den Vorgesetzten wenden, selbst wenn man im Arbeitsvertrag keine Klausel für den Sonderurlaub finden kann. Manchmal ist der Chef auch einfach kulant und gibt sehr wohl einige Tage Freistellung für den Urlaub, ohne dass man gleich an seinen ganz normalen Urlaub etwas abzwacken muss. Auch kann man erst mal die Arbeitskollegen fragen, ob dort schon einmal so etwas erlaubt wurde. So kann man sicher gehen und dies dem Chef so auch mitteilen, wenn er die Sondertage nicht geben möchte. Außerdem kann man den Umzug auch an einem Wochenende legen und so reicht vielleicht schon ein freier Tag aus oder aber auch ein halber Urlaubstag. Umso weniger man natürlich beim Chef für den Umzug einfordert, desto eher könnte er nachgeben. Und falls er es nicht tut, kann man sich auch helfen lassen, ohne Umzugsurlaub einreichen zu müssen. Man kann einfach das Umzugsunternehmen engagieren und sich viel Arbeit abnehmen lassen!