WICHTIG: Ohne Antrag keine Kostenübernahme!
Bei einem Umzug mit ALG II (Hartz 4) müssen Sie sich vom Jobcenter ausnahmslos jeden Umzug genehmigen lassen, erst dann dürfen Sie umziehen. Andernfalls erhalten Sie keinerlei Unterstützung bei Ihren Umzugskosten. Es werden die Umzugskosten beispielsweise auch dann in voller Höhe übernommen, wenn das Jobcenter einen Umzug in eine günstigere Wohnung fordert. Weitere mögliche Gründe für einen Umzug mit ALG II oder auch Hartz 4, bei denen die Kosten möglicherweise übernommen werden, sehen Sie hier.
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