Telefon und Internet ummelden nach dem Umzug
Nach dem Umzug gibt es noch einiges zu tun. Dazu zählt unter anderem die Ummeldung von Telefon und Internet. Kümmern Sie sich rechtzeitig, damit Sie auch am neuen Wohnsitz erreichbar sind und Ihr Internet wie gewohnt nutzen können. Wichtig ist als erstes die Abfrage der vertraglich vereinbarten Internetleistung an Ihrem künftigen Wohnsitz. So stellen Sie sicher, dass Sie auch in Zukunft die Übertragungsrate Ihrer Internetverbindung nutzen können. Bei Mehrleistung kann der Vertrag angepasst werden. Unser Tipp: Kündigen Sie vier Wochen (30 Tage) vorher Ihren Wohnsitzwechsel bei Ihrem Anbieter an. Denn dieser benötigt Zeit für die Bearbeitung und Umstellung.
Wo und wie melde ich Telefon und Internet um?
- Kundennummer und Festnetznummer
- Ihre alte und die neue Anschrift
- den gewünschten Termin zur Umschaltung
- E-Mail Adresse und Handynummer für Rückmeldungen
Falls Ihr Anbieter am neuen Wohnsitz nicht die gleiche Internetleistung (Übertragungsrate) anbieten kann, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Unser Tipp beim Leistungsabfall: Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und vergleichen Sie die Angebote von anderen Anbietern, bevor Sie einen Neuvertrag abschließen. Für Ihren Festnetzanschluss gilt, wenn Sie innerhalb des gleichen Vorwahlbereichs umziehen, können Sie von der Rufnummernmitnahme Gebrauch machen.