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Ummeldung nach dem UmzugUmmelde Zettel

Muss ich nach einem Umzug meinen Wohnsitz ummelden? Ja, und zwar unverzüglich! In Deutschland haben wir eine Meldepflicht.  Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gibt es von Bundesland zu Bundesland  unterschiedliche Fristen. Das sind maximal zwei Wochen, so zum Beispiel auch in Berlin. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss mit einem saftigen Ordnungsgeld rechnen. Das Ordnungsgeld vom Einwohnermeldeamt kann schnell 500,- Euro betragen. Halten Sie sich daher besser an die vorgegebene Frist. Das Ummelden nach dem Umzug ist Pflicht für jeden Bundesbürger. Die Abmeldung des alten Wohnsitzes ist jedoch nicht notwendig. Die Abmeldung erfolgt automatisch mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes. Unser Tipp: Vereinbaren Sie, wenn möglich, rechtzeitig einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgerservicecenter oder erscheinen Sie dort gleich früh am Morgen. Dies erspart Ihnen unnötig lange Wartezeiten bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes.

  • Meldepflicht in Deutschland
  • zwei Wochen Frist
  • Einwohnermeldeamt

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?

Zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt müssen Sie persönlich erscheinen und Sie benötigen Ihren gültigen Personalausweis sowie eine Vermieterbescheinigung. Die Vermieterbescheinigung ist Pflicht seit dem 01.11.2015 und verpflichtet Ihren Vermieter Ihnen diese binnen zwei Wochen nach Auszug auszustellen. Die Vermieterbescheinigung wird oft auch Vermieterbestätigung genannt. Darin wird der Auszug oder Einzug schriftlich bestätigt. Entweder lassen Sie mit der Vermieterbescheinigung von Ihrem alten Vermieter Ihren Auszug bestätigen oder Sie lassen Sich die Vermieterbescheinigung direkt mit dem Mietvertrag von Ihrem neuen Vermieter aushändigen und bestätigt Ihren Einzug. Wie Sie es machen, bleibt Ihnen überlassen.

Unser Tipp: Es geht schneller und einfacher, wenn Sie sich die Vermieterbescheinigung direkt mit dem neuen Mietvertrag aushändigen lassen. Sie können die Vermieterbescheinigung hier ausdrucken.

  • persönlich
  • gültiger Personalausweis
  • Vermieterbescheinigung
  • Wir sind umgezogen

PKW Ummeldung nicht vergessen!

Genauso wichtig wie die Ummeldung Ihres Wohnsitzes ist die Ummeldung Ihres PKWs nach einem Umzug. Die KFZ-Ummeldung erfolgt bei der örtlichen KFZ-Zulassungsstelle. Für die KFZ-Ummeldung benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis sowie den Fahrzeugbrief. Die alten Kennzeichen dürfen Sie seit dem 01.01.2015 jedoch behalten. Auch wenn Sie vorher in einer ganz anderen Stadt gewohnt haben, die Nummernschilder müssen nicht mehr getauscht werden. Planen Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle etwas Wartezeit ein. Erfahrungsgemäß ist hier immer viel Andrang.

  • KFZ-Zulassungsstelle
  • persönlich
  • gültiger Personalausweis und Fahrzeugbrief

Bekanntmachung der Adressänderung

Informieren Sie nach Ihrer Ummeldung alle über Ihre Adressänderung.

Achtung: Behörden und Ämter nicht vergessen!

In den meisten Fällen reicht dafür ein Anruf oder eine E-Mail aus. Ganz wichtig, denken Sie hier unbedingt an das Finanzamt! Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie Ihr bisheriges Finanzamt darüber informieren und ihm die neue Adresse und Ihre neue Steuernummer mitteilen. So ermöglichen Sie einen nahtlosen Übergang vom einen zum anderen Finanzamt. Denn die Übermittlung der neuen Adresse und Zuständigkeit geschieht nicht automatisch. Dies gilt auch für die Agentur für Arbeit oder andere Behörden, von denen Sie beispielsweise Leistungen beziehen. Hier müssen Sie sich rechtzeitig kümmern, dies erspart Ihnen unnötigen Ärger und Kosten. Um sicher zu gehen, niemanden vergessen zu haben, stellen Sie einen Nachsendeantrag. Dieser kann für 6, 12 oder 24 Monate bei der Post beantragt werden. Normalerweise reichen 6 Monate aus, dann sollte Ihre neue Anschrift bei allen bekannt sein. Sie können den Nachsendeantrag ansonsten verlängern.

  • Nachsendeantrag bei der Post
  • persönlich
  • gültiger Personalausweis

Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

Ja, denn hier gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Anmeldung oder Ummeldung des Hauptwohnsitzes. Wenden Sie sich auch hier innerhalb der vorgegebenen Frist an das örtliche Einwohnermeldeamt und melden Sie dort Ihren Zweitwohnsitz an. Dazu benötigen Sie ebenfalls Ihren gültigen Personalausweis und eine Vermieterbescheinigung. Viele Menschen benötigen aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz, um beispielsweise die Fahrtzeit zur Arbeitsstelle zu verkürzen.  Beachten Sie bitte, dass einige Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer verlangt. Diese ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch und orientiert sich prozentual an der Nettokaltmiete von Ihrem Zweitwohnsitz.

  • persönlich
  • gültiger Personalausweis
  • Vermieterbescheinigung

Zusammengefasst gilt:

  • Ummelden beim Einwohnermeldeamt ist Pflicht, auch bei einem Zweitwohnsitz
  • Ummelden des Fahrzeugs bei der KFZ-Zulassungsstelle ist ebenfalls Pflicht
  • Adressänderung bei allen Stellen bekanntgeben
  • Zur Sicherheit einen Nachsendeantrag bei der Post stellen und ggf. verlängern
  • Tun Sie all dies rechtzeitig, dass erspart Ihnen unnötigen Ärger!

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