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Steuertipps

Was ist eine Umzugskostenpauschale?

Sollten Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie alle anfallenden Umzugskosten von der Steuer absetzen – solange Sie die Belege für Ihre Ausgaben aufgehoben haben und Ihre Kosten nachweisen können. Sogenannte „sonstige Ausgaben“ können Sie allerdings auch mit Hilfe der Umzugskostenpauschale ohne Belege steuerlich geltend machen. Wechseln Sie also für Ihre Arbeit den Wohnort, können Sie die Ausgaben für den Umzug als Werbungskosten steuerlich absetzen. Bei einem Umzug aus privaten Gründen, können Sie die Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Das kann im Jahr eine maximale Steuerermäßigung von bis zu 4.000,- Euro bedeuten. Bewahren Sie also Ihre Belege gut auf, es kann sich richtig für Sie lohnen!

Wo können Sie in der Steuererklärung die Umzugskostenpauschale 2018 oder die Umzugskostenpauschale 2017 / 2016 einsetzen? Bei den Werbungskosten in der Anlage N, bei haushaltsnahen Dienstleistungen im Mantelbogen. Überwiegend müssen Sie die Umzugskosten belegen können, nur für bestimmte Kosten können Sie eine Umzugskostenpauschale ansetzen. Falls Sie Ihre Belege nicht vollständig zusammen haben, können Sie die Umzugskostenpauschale nutzen und statt der jeweiligen Einzelleistungen bei Ihrer Steuererklärung diese geltend machen. Diese Pauschale wird ständig angepasst und erhöht. Somit war beispielsweise die Umzugskostenpauschale 2015 eine andere als die Umzugskostenpauschale 2016.

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Welche Voraussetzungen müssen zur Absetzbarkeit erfüllt sein?

Wenn Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, können Sie die anfallenden Kosten in der Steuererklärung mit der Umzugskostenpauschale steuerlich absetzen. Das gilt beispielsweise bei einem verkürzten Arbeitsweg. Voraussetzung ist, dass Sie für Ihren Arbeitsweg pro Strecke mindestens eine halbe Stunde weniger Zeit benötigen. Die Länge des Fahrtwegs spielt dabei keine Rolle, es kommt auf die Zeitersparnis an. Dazu zählen auch Umzüge innerhalb einer Stadt, mit einem verkürzten Arbeitsweg. Zum Nachweis geben Sie dann als Fahrzeit einen durchschnittlichen Wert an. Routenplaner im Internet ermittelt diesen für Sie. Berufstätige Ehepartner müssen Ihre Arbeitswege einzeln betrachten und dürfen diese in der Steuererklärung nicht zusammenlegen. Ein beruflicher Grund ist auch dann gegeben, wenn die Firma umzieht, bei der Sie arbeiten. Oder ein Umzug zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie bei einer Rückkehr aus dem Ausland. Wenn für eine neue Stelle zurück nach Deutschland ziehen, können Sie die anfallenden Umzugskosten ebenfalls steuerlich geltend machen.

Welche Umzugskosten können steuerlich abgesetzt werden?

Umzug EhepaarDie meisten Posten Ihrer Umzugsrechnung müssen Sie belegen können. Die übrigen Kosten werden von der Umzugskosten-Pauschale erfasst, die Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen dürfen. Sparen Sie mit der Umzugskostenpauschale Steuer!

Kosten die Sie von der Steuer absetzen können:

  • 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
  • Maklergebühren für Mietimmobilien, jedoch nicht für Eigentum
  • doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate
  • Transportkosten für das Umzugsgut
  • Kosten für einen Kochherd bis zu 230 Euro
  • Kosten für einen Ofen bis zu 164 Euro
  • Reparaturen von Transportschäden
  • Zahlungen an private Umzugshelfer
  • Verpflegungsmehraufwendungen

Ihre Möbel sind nicht absetzbar, denn die Einrichtung Ihrer neuen Wohnung gilt als Privatsache. Auch eventuelle Einlagerungskosten für Möbel können nicht von der abgesetzt werden.  Ihre Möbel einlagern und dafür Miete zahlen, können Sie diese Kosten steuerlich nicht geltend machen.

Müssen alle Umzugskosten nachweisbar sein?

Generell müssen Sie für alle Kosten einen Beleg nachweisen. Für sonstige Umzugskosten können Sie zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen.

Zu den sonstigen Umzugskosten zählen:

  • Renovierung der alten Wohnung
  • Umschreiben des Personalausweises
  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer
  • Ändern von Vorhängen
  • fachgerechtes Anbringen von Lampen
  • Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung,
  • Ummeldung von Pkw
  • Änderung des Telefonanschlusses

Ob Job, Familiennachwuchs oder der Wunsch nach Veränderung: Es gibt viele Gründe für einen Wohnsitzwechsel. Wichtig ist jedoch immer, dass Sie sich im Vorfeld darüber informieren, was Sie alles über die Umzugskostenpauschale steuerlich absetzen können.